BSG - Urteil vom 26.06.1990
5 RJ 46/89
Normen:
RVO § 1246 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5

Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

BSG, Urteil vom 26.06.1990 - Aktenzeichen 5 RJ 46/89

DRsp Nr. 1998/18888

Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

1. Wenn erst eine abgeschlossene Ausbildung als Kraftfahrzeughandwerker dem Versicherten den Zugang zu einer tariflich einem Facharbeiter gleichgestellten Tätigkeit als Kraftfahrer ermöglicht hat, so ist sein bisheriger Beruf i.S. des Mehrstufenschemas bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit derjenige eines Facharbeiters. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 1246 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I. Der Kläger begehrt von der beklagten Landesversicherungsanstalt (LVA) Rente wegen Berufsunfähigkeit.