I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. März 2019 -
II. Im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. März 2019 -
Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung eines Schadenersatzes von mehr als 10.000,00 EUR und zur Zahlung einer Abfindung von mehr als 52.800,00 EUR brutto verurteilt worden ist.
III. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin zu 5% und die Beklagte zu 95%. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%.
IV. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 74.200,00 EUR festgesetzt.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
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