ArbG Lübeck, vom 24.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2b BVGa 106/96
Betriebsversammlung: Deutsche Post AG
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.10.1996 - Aktenzeichen 1 TaBV 38/96
DRsp Nr. 2001/14704
Betriebsversammlung: Deutsche Post AG
Für eine Niederlassung der Deutschen Post AG ergibt sich aus dem Infrastrukturauftrag des Art 87 f. GG keine "Eigenart des Betriebes" im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die es zwingend erfordert, eine Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen.