Die Parteien streiten über die zeitliche Lage von Betriebsversammlungen.
Die Arbeitgeberin - Antragstellerin - stellt mit ihren 1.016 Mitarbeitern in drei Schichten Süsswaren her:
1. Schicht 6.00 Uhr - 14.15 Uhr - ca. 600 Arbeitnehmer -;
2. Schicht 14.15 Uhr - 22.15 Uhr - ca. 270 - 280 Arbeitnehmer -;
3. Schicht 22.15 Uhr - 6.00 Uhr - ca. 20 - 30 Beschäftigte -.
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