BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 3, 4 § 95 Abs. 3 § 100 Abs. 1, Abs. 2 S. 3 ; ArbGG § 81 Abs. 2 S. 2 § 83a Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2005, 345
BAGE 113, 109
BAGE 165, 109
BAGReport 2005, 237
BB 2006, 612
DB 2005, 1524
NZA 2005, 827
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 26.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 TaBV 63/03
ArbG Dortmund, vom 09.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 BV 15/02
Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Vorlagepflichtige Bewerbungsunterlagen; Auskunftserteilung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG; unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats und Beginn der Wochenfrist nach § 99 Abs. 3 BetrVG; Erledigung des Feststellungsantrags nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG
BAG, Beschluß vom 14.12.2004 - Aktenzeichen 1 ABR 55/03
DRsp Nr. 2005/9061
Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Vorlagepflichtige Bewerbungsunterlagen; Auskunftserteilung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG; unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats und Beginn der Wochenfrist nach § 99 Abs. 3BetrVG; Erledigung des Feststellungsantrags nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG
»1. Zu den dem Betriebsrat vorzulegenden Bewerbungsunterlagen nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gehören auch solche Unterlagen, die der Arbeitgeber anlässlich der Bewerbung über die Person des Bewerbers erstellt hat.2. Durch eine offensichtlich unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats wird die Wochenfrist des § 99 Abs. 3BetrVG auch dann nicht in Gang gesetzt, wenn der Betriebsrat zum Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers in der Sache Stellung nimmt.«
Orientierungssätze:1. Bewerbungsunterlagen iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind zunächst alle im Zusammenhang mit der Bewerbung von den Bewerbern - auch den später abgelehnten - eingereichten Unterlagen.2. Zu den Bewerbungsunterlagen zählen außerdem solche Unterlagen, die der Arbeitgeber aus Anlass der Bewerbung über die Person der Bewerber - etwa in Form von Personalfragebögen oder Testergebnissen - erstellt hat. Dies beruht darauf, dass der Betriebsrat auch außerhalb der Widerspruchsgründe des § 99 Abs. 2BetrVG die Möglichkeit hat, Anregungen für die Auswahl unter den Bewerbern zu geben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.