Der Kläger L. wurde bei der Beklagten, die eine Konditorei, ein Konzertcafe und eine Restauration betrieb, am 15. Mai 1947 als Kassierer, die Klägerinnen W. am 15. Dezember 1949 als Putzfrau und S. am 12. April 1951 als Reinemachefrau, schließlich der Kläger Z. am 01. August 1952 als Kellner eingestellt. Zwei weitere Kläger, Garderobenfrau Ru. und Büfettier R. sind mit Abschluss des Berufungsverfahrens aus dem Rechtsstreit ausgeschieden.
Allen Klägern war am 14. Februar 1953 zum 31. März 1953 wegen einer geplanten Betriebseinschränkung gekündigt worden. Eine Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der Kündigungen unterblieb.
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