LAG Düsseldorf, vom 10.06.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BVTa 7/53
Betriebsverfassungsrecht: Begriff des zwingenden Erfordernisses einer anderen Regelung i.S. von § 43 BetrVG
BAG, Beschluß vom 26.10.1956 - Aktenzeichen 1 ABR 26/54
DRsp Nr. 2007/22979
Betriebsverfassungsrecht: Begriff des zwingenden Erfordernisses einer anderen Regelung i.S. von § 43BetrVG
»Der Begriff des zwingenden Erfordernisses einer anderen Regelung im Sinne des § 43BetrVG bezieht sich auf die technische Seite des Betriebes. Eine technische Unmöglichkeit, die Betriebsversammlung während der Arbeitszeit abzuhalten, besteht dann, wenn diese während der Arbeitszeit abgehaltene Betriebsversammlung zur Stillegung eines Betriebes für einen ganzen Tag führt.«
Normenkette:
BetrVG (1952) § 43 ;
Hinweise:
Anmerkungen: Dietz, AP Nr. 1 zu § 43BetrVG; Schneider, AuR 1957, 190
Vorinstanz: LAG Düsseldorf, vom 10.06.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BVTa 7/53