Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. September 2010 - 14 Sa 271/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Tariflohnerhöhung.
Der Kläger ist bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängern seit 1991 als Arbeitnehmer beschäftigt. Die Beklagte ist OT-Mitglied im Verband der hessischen Metall- und Elektrounternehmen; in ihren Betrieben sind Betriebsräte gebildet.
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