Am 12. Oktober 1953 wählten die Arbeitnehmer der Güterverwaltung Salzgitter GmbH. ihre Vertreter erst in den aus 9 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat. Es waren vier Wahlvorschläge gemacht, darunter der erste für die Kandidaten M., von der F., Mö. u.A. von Seiten des Betriebsrats, der zweite für die Antragsgegnerin, die Angestellte Frau F., von Seiten eines Gehaltsempfängers und 99 Lohnempfängern. Von den abgegebenen Stimmen entfielen u.a. auf den nicht zur Güterveraltung gehörigen Mö. 510, den Arbeiter M. 500, auf die Antragsgegnerin 353 und den Angestellten v.d.F. 92 Stimmen. Als Ergebnis der Wahl stellte der Wahlvorstand fest, dass Mö., M. und die Antragsgegnerin in den Aufsichtsrat gewählt seien.
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