Der durch Gemeinschaftsliste am 24. und 25. März 195 gewählte Betriebsrat der Zeche W., bestehend aus 13 Arbeitern und 2 Angestellten, wählte in der Sitzung vom 31. März 1955 den Arbeiter B. zum 1. Vorsitzenden und entgegen den Forderungen der Angestellten, die den stellvertretenden Vorsitzenden zu stellen wünschten, den Arbeiter W. zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Antragstellerin sieht in dieser Wahl einen Verstoß gegen §
Ihren in den Vorinstanzen zurückgewiesenen Antrag,
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