ArbG Oberhausen, vom 08.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 257/06
Betriebsverfassungsrecht - Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung über freiwillige Leistungen; Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen in Betrieben nicht tarifgebundener Arbeitgeber; Tarifüblichkeit iSv. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG
BAG, Urteil vom 26.08.2008 - Aktenzeichen 1 AZR 354/07
DRsp Nr. 2008/20081
Betriebsverfassungsrecht - Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung über freiwillige Leistungen; Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen in Betrieben nicht tarifgebundener Arbeitgeber; Tarifüblichkeit iSv. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG
»1. Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber leistet in mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht die gesamte Vergütung "freiwillig". Will er einzelne Vergütungsbestandteile beseitigen und verändert sich dadurch die Vergütungsstruktur, hat er den Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10BetrVG zu beteiligen.2. Ändern sich durch die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über einen Vergütungsbestandteil die Entlohnungsgrundsätze im Betrieb, wirkt die Betriebsvereinbarung gemäß § 77 Abs. 6BetrVG nach.«
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