Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Nachteilsausgleich nach §
Der Kläger war im Werk "R", einem Betrieb der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte, als Horizontalbohrer beschäftigt. Sein Monatslohn betrug zuletzt 1.588,-- DM brutto.
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