ArbG Berlin, vom 26.08.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 63 Ca 2743/91
Betriebsvereinbarung: Wirksamkeit von vor Inkrafttreten des BetrVG geschlossenen Vereinbarungen
LAG Berlin, Urteil vom 20.01.1992 - Aktenzeichen 9 Sa 67/91
DRsp Nr. 2002/8117
Betriebsvereinbarung: Wirksamkeit von vor Inkrafttreten des BetrVG geschlossenen Vereinbarungen
Betriebsvereinbarungen (Sozialpläne), die eine vor dem Inkrafttreten des BetrVG am 1.7.1990 in der DDR gewählte Arbeitnehmervertretung vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen hat, sind rechtsunwirksam.