Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kläger gleichheitswidrig eine zu geringe Vergütung erhalten hat.
Die Beklagte privatisiert seit 1992 als Nachfolgegesellschaft der Treuhandanstalt land- und forstwirtschaftliche Flächen in den neuen Bundesländern. Sie übernahm die zuvor in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer der Treuhandanstalt. Von ihren ca. 1.100 Mitarbeitern stammen ca. 10 v.H. aus den alten Bundesländern. Alle Mitarbeiter sind in der im Ostteil Berlins gelegenen Zentrale oder in einer der in den neuen Bundesländern gelegenen Niederlassungen der Beklagten tätig.
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