Der Kläger, der seit dem 1. April 1997 bei der Beklagten als technischer Angestellter/Bauleiter beschäftigt ist, begehrt die Differenzzahlung zwischen seiner Vergütung für den Monat Januar 1998 und dem von ihm bezogenen Kurzarbeitergeld; die Parteien streiten darüber, ob für den Kläger für den Monat Januar 1998 wirksam Kurzarbeit angeordnet worden war.
Zwischen dem bei der Beklagten gewählten Betriebsrat und der Beklagten wurde am 19. Dezember 1997 folgendes vereinbart (Bl. 36 d.A.):
"...
Betriebsvereinbarung
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