Die Klägerin verlangt von der Beklagten einbehaltenes Arbeitsentgelt.
Die Beklagte ist ein Catering-Unternehmen, das ua. Fluggesellschaften beliefert. Die Klägerin wird in dem Betrieb am Düsseldorfer Flughafen gegen eine monatliche Grundvergütung von 2.843,75 DM brutto beschäftigt. Hinzu kommen Nacht- und Sonntagszuschläge sowie Schichtzulagen. Der Arbeitsvertrag der Parteien sieht die Anwendung der gültigen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Regeln der Beklagten vor.
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