I.
Der Antragsteller ist der im Betrieb der Antragsgegnerin bestehende Betriebsrat. Die Arbeitgeberin stellt Kälte-Ventile her und beschäftigt ca. 80 Arbeitnehmer.
Die Beteiligten schlossen unter dem Datum des 5./16.8.1990 die Betriebsvereinbarung Nr. 16 über die "Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten" (im Folgenden: BV), die u.a. folgende Regelungen enthält:
2. Die tägliche Arbeitszeit beträgt für jeden Arbeitnehmer von
Montag - Donnerstag
7,75 Stunden
Freitag
6,5 Stunden
(...) 8.
Automatensaal (Einrichter)
Montag - Donnerstag
7.00 - 15.45 Uhr ohne Pause
Freitag
7.00 - 11.45 Uhr ohne Pause
(...) 8.3
Jeder Einrichter hat einmal pro Woche 1 Stunde früher frei, was nach einem Plan geregelt ist, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
8.4
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