ArbG Berlin, vom 26.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 41 Ca 26586/92
Betriebsübergang: Voraussetzungen
LAG Berlin, Urteil vom 07.09.1993 - Aktenzeichen 12 Sa 71/93
DRsp Nr. 2002/8053
Betriebsübergang: Voraussetzungen
1. Gehen betriebsübergreifende, d.h. weder an einen Betrieb noch an einen Betriebsteil gebundene Aktivitäten inclusive dazugehöriger Sachmittel durch Rechtsgeschäft von einem Unternehmen auf ein anderes über (hier: das Betreiben mehrerer Flugstrecken), dann kommt eine analoge Anwendung von § 613aBGB mangels ausreichender Zuordnungskriterien für die betroffenen Arbeitnehmer nicht in Betracht.2. Eine wegen der Übertragung von unternehmerischen Aktivitäten auf ein Konzernunternehmen ausgesprochene ordentliche Kündigung verstößt nicht gegen § 613a Abs. 4BGB; sie kann sozialwidrig sein, wenn ausnahmsweise von einem konzerndimensionalen Kündigungsschutz auszugehen ist und in dem Konzernunternehmen, das die Aktivitäten übernommen hat, dadurch freie Arbeitsplätze entstanden sind.