Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses.
Der Kläger war seit dem 1. April 1966 bei der C. H. Z GmbH, Maschinen- und Apparatebau, als Leiter des Finanz- und Rechnungswesens beschäftigt. Sein Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 9.418,-- DM. Die Arbeitgeberin befaßte sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Sonderarmaturen, Serviceeinrichtungen und Ersatzteilen in den Bereichen der Kraftwerkstechnik und der Off-Shore Technik. Sie beschäftigte ca. 140 Arbeitnehmer.
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