LAG Baden-Württemberg, vom 19.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 120/05
ArbG Stuttgart, vom 28.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2821/05
Betriebsübergang; Gleichbehandlung - Gleichbehandlung nach Betriebsübergang; Betriebsvereinbarung über Arbeitsentgelt; Leistungen auf Grund einer unwirksamen Betriebsvereinbarung; freiwillige Gehaltserhöhung; Gleichbehandlungsgrundsatz und Zweck der freiwilligen Leistung; Angleichung der Arbeitsbedingungen als sachlicher Grund; Fortentwicklung eines Vergütungssystems; unterschiedliche Vollzeitarbeitsverhältnisse nach Betriebsübergang; Maßregelungsverbot; negative Feststellungsklage
BAG, Urteil vom 14.03.2007 - Aktenzeichen 5 AZR 420/06
DRsp Nr. 2007/13150
Betriebsübergang; Gleichbehandlung - Gleichbehandlung nach Betriebsübergang; Betriebsvereinbarung über Arbeitsentgelt; Leistungen auf Grund einer unwirksamen Betriebsvereinbarung; freiwillige Gehaltserhöhung; Gleichbehandlungsgrundsatz und Zweck der freiwilligen Leistung; Angleichung der Arbeitsbedingungen als sachlicher Grund; Fortentwicklung eines Vergütungssystems; unterschiedliche Vollzeitarbeitsverhältnisse nach Betriebsübergang; Maßregelungsverbot; negative Feststellungsklage
»Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz findet auf freiwillige Lohnerhöhungen nach einer selbst gegebenen Regelung des Arbeitgebers auch dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zwischen seiner Stammbelegschaft und den auf Grund eines Betriebsübergangs übernommenen Arbeitnehmern differenziert.«
Orientierungssätze:
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