Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen infolge eines Betriebsübergangs gem. §
Der Kläger war als Lehrer für Englisch im Bildungszentrum A des Vereins "G e.V." (fortan: GFBA) beschäftigt. Er arbeitete wöchentlich 38,5 Stunden und verdiente zuletzt 6.800,00 DM brutto monatlich. Der Kläger war Betriebsratsmitglied.
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