LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.12.1991 4 Sa 752/91
Normen:
BetrVG § 20 Abs. 1 ; BGB § 134 ;
Fundstellen:
AiB 1992, 531
Betriebsratswahl: Kündigung zum Zwecke der Erschwerung
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.12.1991 - Aktenzeichen 4 Sa 752/91
DRsp Nr. 2001/14690
Betriebsratswahl: Kündigung zum Zwecke der Erschwerung
Soweit der Arbeitgeber Kündigungen oder Versetzungen einzelner Arbeitnehmer zu dem Zwecke vornimmt, die aktive oder passive Beteiligung des Gekündigten bei der Wahl zu verhindern, bzw. die Durchführung der Wahl zu verhindern oder zu erschweren, verstoßen diese Kündigungen gegen ein gesetzliches Verbot und sind nach § 134BGB nichtig.