Die Beteiligten streiten um die Anfechtung einer Betriebsratswahl.
Bei den Beteiligten zu 1) - 4) handelt es sich um die in der Gebr. S. GmbH - Gruppe vertretenen Unternehmensgesellschaften. Der Beteiligte zu 5) ist der für die gesamte Gruppe gebildete einheitliche Betriebsrat.
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