A. Die drei Antragsteller sind wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb der beteiligten Arbeitgeberin. Sie haben mit der beim Arbeitsgericht am 23.7.1991 eingegangenen Antragsschrift die Wahl des beteiligten Betriebsrats vom 11.7.1991 mit der Begründung angefochten, der Wahlvorstand habe gegen wesentliche Wahlvorschriften dadurch verstoßen, daß er die Frist zur Einreichung der Vorschlagslisten unter Verstoß gegen §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|