I.
Der Beteiligte zu 1) ist Betriebsratsmitglied und verlangt vom Arbeitgeber die Freistellung von Rechtsanwaltskosten.
Die Beteiligten zu 1) und 2) stritten im Rechtsstreit 6/4 Ca 5371/06 vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main um Vergütung für Zeiten, in denen der Beteiligte zu 1) Betriebsratsarbeit verrichtete und um die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte. Im Gütetermin vom 6. Nov. 2006 schlossen sie einen Vergleich, nachdem die Beklagte die Klageforderungen erfüllte (Bl. 4 d. A.). Damit sollte der Rechtsstreit erledigt sein. Ziff. 4 des Vergleiches lautet:
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