I. Die Beteiligten um die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme.
Der Beteiligte zu 1) ist der Betriebsrat im Betrieb der Hauptverwaltung K der Beteiligten zu 3), der Deutschen Lufthansa AG. Der Beteiligte zu 2) ist der Betriebsratsvorsitzende.
In seiner Sitzung vom 23.05.2006 beschloss der Beteiligte zu 1), den Beteiligten zu 2) zu dem Seminar "Strafrechtliche Risiken der Betriebsratstätigkeit" zu entsenden. Dieses 3-tägige Seminar hatte nach der Seminarangebotsbeschreibung (Bl. 14 d. A.) unter anderem folgende Inhalte:
Strafrecht und Betriebsverfassung
- Strafrecht als Instrument zur Durchsetzung des Arbeitnehmerschutzes
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