A. Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Erstattung von Kosten, die anlässlich der Teilnahme der Antragstellerin an einer Schulungsveranstaltung entstanden sind.
Die Antragstellerin ist seit dem Jahr 2002 Mitglied des in dem Betrieb der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin gebildeten, aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrats (Beteiligter zu 3). Seit 1994 ist die Antragstellerin Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.
Seit Oktober 1994 nahm die Antragstellerin an zehn Schulungsveranstaltungen teil, ua. im Jahr 1994 an den jeweils dreitägigen Schulungen "Grundkurs als Vertrauensfrau, Schwerbehindertenvertretung" und "Aufbaukurs Schwerbehindertenvertretung". Nach ihrer Wahl zum Betriebsrat besuchte sie folgende Schulungen:
- 19. August 2002 - 23. August 2002 Einführung Seminar "
- 4. August 2003 - 8. August 2003 Seminar "
- 1. März 2004 Seminar "Agenda 2010 und Kündigungsschutz" in S
- 27. Mai 2004 Seminar "Mitbestimmungsrecht bei IT-Systemen" in B
- 19. Juli 2004 - 21. Juli 2004 Seminar "BAG-Urteile zum Schwerbehindertenrecht" in Er
- 26. Juli 2004 - 30. Juli 2004 Seminar "
- 18. Januar 2005 Betriebsrätekonferenz Neues Tarifrecht in H.
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