LAG Nürnberg - Beschluss vom 17.12.1990 7 TaBV 16/90
Normen:
AktG § 245 Nr. 1 ; BetrVG § 38 Abs. 2, Abs. 4 ;
Fundstellen:
AuR 1991, 348
DB 1991, 1178
LAGE § 38 BetrVG 1972 Nr. 5
Betriebsrat: Wahl der freizustellenden Mitglieder
LAG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.1990 - Aktenzeichen 7 TaBV 16/90
DRsp Nr. 2001/14677
Betriebsrat: Wahl der freizustellenden Mitglieder
»1. Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach § 38 Abs. 2 BetrVG hat in einem Wahlgang zu erfolgen. Diese Regelung ist zwingend.2. Die Bestimmung des § 245 Nr. 1 AktG, die fordert, dass bei Anfechtung eines Beschlusses der Anfechtende Widerspruch zur Niederschrift erklären muss, kann für die Anfechtung von Abstimmungen im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes auch nicht als allgemeiner Rechtsgedanke herangezogen werden.«
Normenkette:
AktG § 245 Nr. 1 ; BetrVG § 38 Abs. 2, Abs. 4 ;
Gründe:
I.
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