I.
Der Antragsteller und Beteiligte zu 1), der bei der Antragsgegnerin und Beteiligten zu 2) gebildete Betriebsrat, nimmt die Beteiligte zu 2) auf Unterlassung in Anspruch.
Am 15.11.1989 fand bei der Beteiligten zu 2) eine Abteilungsversammlung (Redaktionsversammlung) statt, deren erster Tagesordnungspunkt der Bericht des Betriebsrates aus den Redaktionen war. Berichterstatter war die Betriebsratsvorsitzende, Frau R., und Herr S. Letzterer setzte sich mit einem vom Verleger A. N.-DuMont mit dem Kölner Stadtanzeiger vom 28./29.10.1989 geführten Interview auseinander, das den Titel trug: "Ich bin ein Abenteurer".
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