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Die Beteiligten streiten darum, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Betriebsrat (Antragsteller) bei der Einstellung von Arbeitnehmern das Anfangseinkommen der Arbeitnehmer mitzuteilen.
Der Arbeitgeber betreibt ein Unternehmen der Computerindustrie. Er unterhält mehr als 60 Geschäftsstellen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Betrieb Frankfurt werden ca. 900 Arbeitnehmer beschäftigt.
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