A.
Arbeitgeber und Betriebsrat streiten darüber, ob der Arbeitgeber bei Einstellungen die in §
Der Betriebsrat hat die Auffassung vertreten, er könne die Diskussion über die Eignung der Bewerber und über das Vorliegen von Zustimmungsverweigerungsgründen sinnvoll nur führen, wenn ihm dabei die Bewerbungsunterlagen vorlägen. Es sei nicht zumutbar, daß der Betriebsrat im Personalbüro Einsicht in die Bewerbungsunterlagen nehme und seine Entschließung fasse.
Der Betriebsrat hat beantragt,
die Antragsgegnerin zu verpflichten, bei Personaleinstellungen ihm die jeweiligen Bewerbungsunterlagen mit dem Antrag auf Zustimmung zur geplanten Einstellung zuzuleiten.
Der Arbeitgeber hat beantragt,
den Antrag zurückzuweisen.
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