Der Betriebsrat hat beantragt,
die Arbeitgeberin zu verpflichten, ihm im Betriebsratszimmer einen Telefonanschluss mit Amtsleitung zur ausschließlichen Benutzung zur Verfügung zu stellen.
Die Arbeitgeberin hat beantragt,
den Antrag zurückzuweisen.
Das Arbeitsgericht hat den Antrag zurückgewiesen.
Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt:
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