ArbG Berlin, vom 08.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 50 BV 254/93
Betriebsrat: Sachmittel - Aufschlüsselung der Schulungskosten
LAG Berlin, Urteil vom 02.12.1994 - Aktenzeichen 6 TaBV 4/94
DRsp Nr. 2002/6609
Betriebsrat: Sachmittel - Aufschlüsselung der Schulungskosten
Der koalitionsrechtliche Grundsatz, daß die Gewerkschaften aus der Schulung von Betriebsratsmitgliedern keinen Gewinn erzielen dürfen, gebietet in dem Fall keine Aufschlüsselung der Lehrgangsgebühren, daß die Schulungsveranstaltung von einem Bildungsverein durchgeführt wird, dessen Vorstand zwar aus Gewerkschaftssekretären besteht, der jedoch allein die Förderung der Bildungsarbeit zum Ziel hat, keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt und dementsprechend seinen Mitgliedern auch keine Zuwendung zahlt (Abgrenzung zu BAG AP Nr. 42 zu § 40BetrVG 1972 = DRsp-ROM NR. 1995/876).
Normenkette:
BetrVG § 37 Abs. 6 § 40 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 08.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 50 BV 254/93
Fundstellen
ARST 1995, 131
AuR 1995, 196
AuR 1995, 282
BB 1995, 1484
LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 44
ZTR 1995, 191
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