I.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Beteiligte zu 1) (Betriebsrat) mitzubestimmen hat, soweit die Beteiligte zu 2) (Arbeitgeberin) von allen Arbeitnehmern die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von drei Kalendertagen fordert, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst nur einen Tag dauert.
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