LAG Düsseldorf - Beschluss vom 01.10.1993 17 (11) TaBV 248/92
Normen:
BetrVG § 50 Abs. 1 Satz 1 § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 07.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 94/91
Betriebsrat: Mitbestimmungsanspruch des Einzel- oder Gesamtbetriebsrats bei übertariflichen Zulagen
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.1993 - Aktenzeichen 17 (11) TaBV 248/92
DRsp Nr. 2002/8791
Betriebsrat: Mitbestimmungsanspruch des Einzel- oder Gesamtbetriebsrats bei übertariflichen Zulagen
1. Gewährt der Arbeitgeber einer Mehrzahl von Arbeitnehmern einheitlich übertarifliche Vergütung in Höhe der halben Differenz zwischen der maßgebenden und der nächsthöheren Tarifgruppe (sog. Halbgruppen), kann hierin die mitbestimmungspflichtige Aufstellung eines Entlohnungsgrundsatzes liegen. Das gilt auch dann, wenn jeweils unterschiedliche Gründe für die Gewährung der Zulage maßgebend waren.
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