I.
Die Antragsgegnerin (künftig Arbeitgeberin) ist ein ziviles Luftfahrtunternehmen. Sie beschäftigt auf dem Flughafen B.-S. im Bereich des Bodenpersonals ca. 500 Arbeitnehmer. Der Antragsteller ist der für dieses Personal gewählte und aus 9 Mitgliedern bestehende Betriebsrat.
Im Unternehmen der Arbeitgeberin gilt eine mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung vom 20.11.1989 über Dienstreisen und Lehrgangsbesuche. Wegen ihres Inhaltes wird auf Blatt 23 - 27 d. A. Bezug genommen.
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