I.
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Beteiligten zu 2) -- 9), Verfahren gemäß §
Die Antragsgegnerinnen, die Beteiligten zu 2) -- 9), gehören sämtlich zur Verlagsgruppe B. Tarifgebunden ist von ihnen nur die B Verlag KG, die Beteiligte zu 2). Antragsteller ist der bei der Beteiligten zu 2) -- 9) gebildete gemeinsame Betriebsrat (BR). Er ist noch für zwei weitere Firmen der Verlagsgruppe zuständig.
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