LAG Berlin, vom 01.08.1972 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ta BV 2/72
ArbG Berlin, vom 12.05.1972 - Vorinstanzaktenzeichen 41 BV 1/72
Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte Stellenbewerber
BAG, Beschluss vom 06.04.1973 - Aktenzeichen 1 ABR 13/72
DRsp Nr. 2000/10235
Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte Stellenbewerber
»1. Der Arbeitgeber hat nach § 99 Abs. 1BetrVG 1972 dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen Auskunft auch über die Bewerber zu geben, die er nicht berücksichtigen will.2. Jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber ersichtlich bei einer in § 99 Abs. 1BetrVG 1972 genannten Maßnahme dem Gesetz Genüge tun und den betroffenen Arbeitnehmern eine vorläufig gesicherte Rechtsstellung einräumen wollte, kann eine nicht dem Leitsatz 1 entsprechende Unterrichtung des Betriebsrats nicht als Gesetzesverstoß im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 1BetrVG 1972 angesehen werden.3. Bei mehreren inner- oder außerbetrieblichen Bewerbern um eine Stelle im Sinne des § 99 Abs. 1BetrVG 1972 sind alle diese Arbeitnehmer Beteiligte des dieserhalb angestrengten Beschlussverfahrens.4. Zur analogen Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3ZPO im Beschlussverfahren.«