Betriebsrat: Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus dem Beschlussverfahren
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.09.1992 - Aktenzeichen 12 TaBV 22/92
DRsp Nr. 2001/14576
Betriebsrat: Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus dem Beschlussverfahren
1. Honorardurchsetzungskosten sind im Beschlussverfahren geltend zu machen (Anschluss an BAG, Beschluss vom 26.7.1989 - 7 ABR 72/88 = AP Nr. 4 zu § 2aArbGG; Aufgabe von LAG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.1988 - 12 TaBV 151/87).2. Für die Frage, ob der Arbeitgeber die Kosten der Durchsetzung eines Honoraranspruchs eines Einigungsstellen-Mitglieds mit anwaltlicher Hilfe zu erstatten ist, kommt es auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes an.
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