A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der antragstellende Betriebsrat berechtigt ist, die Betriebsratsmitglieder G und B auf Kosten der Arbeitgeberin zu einem Arbeitssicherheits-Grundlehrgang für Sicherheitsbeauftragte der Süddeutschen Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft zu entsenden.
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