LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.09.2000 12 TaBV 23/98
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 25.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 353/95
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.09.2000 - Aktenzeichen 12 TaBV 23/98
DRsp Nr. 2002/3486
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme
Die Schulung von Betriebsratsmitgliedern in Gesprächs- und Verhandlungsführung ist zwar nützlich, nicht jedoch erforderlich i.S. des § 40 BertVG mit der Folge, dass der Arbeitgeber weder die Kosten der Schulungsmaßnahme noch Reisekosten zu ihr erstatten muss.
Normenkette:
BetrVG § 40 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 25.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 353/95