Die 56 Jahre alte Klägerin zu 1) war seit 1948 als Kontoristin, der 55 Jahre alte schwerbehinderte Kläger zu 2) seit 1952 als kaufmännischer Angestellter in der Verwaltung des Werkes F der Beklagten beschäftigt. Beide Kläger haben monatlich 1.591,-- DM brutto verdient. Die Beklagte, die sich mit der Herstellung von Schuhen befaßt, hat seit Mitte der 60iger Jahre mit Verlust gearbeitet.
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