I.
Der Antragsteller hat behauptet, die Beteiligte zu 2) beabsichtige, ihren Betrieb in ... mit derzeit 67 Arbeitnehmern zum 31.12.2000 vollständig stillzulegen. Von dieser Absicht sei er erst mit Schreiben vom 05.09.2000 unterrichtet worden. Verhandlungen über einen Interessenausgleich habe die Beteiligte zu 2) bisher abgelehnt.
Das Arbeitsgericht hat nach Anhörung der Beteiligten den Antrag, der Beteiligten zu 2) den Ausspruch von Kündigungen bis zum Abschluss der Verhandlungen über einen Interessenausgleich zu untersagen, mit Beschluss vom 12.09.2000 zurückgewiesen.
Dagegen richtet sich die am 18.09.2000 beim Landesarbeitsgericht eingegangene und begründete Beschwerde des Antragstellers.
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