LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 19.09.1995
7 TaBV 4/95
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AuA 1996, 328
LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 51
NZA-RR 1996, 252
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 10.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 24 BV 265/94

Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung eines PC

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.1995 - Aktenzeichen 7 TaBV 4/95

DRsp Nr. 2001/12029

Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung eines PC

Dem Betriebsrat muß für erforderliche Schreibarbeiten ein PC mit Betriebssystem und einem Textverarbeitungsprogramm sowie ein Drucker zur Verfügung gestellt werden. Eine bereitgestellte Schreibmaschine entspricht nicht mehr der heutigen Normalausstattung eines Büros.

Normenkette:

BetrVG § 40 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin dem Betriebsrat einen Personal-Computer (PC) mit Peripheriegeräten zur Verfügung zu stellen hat.