LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 04.01.2000
3 Sa 511/98
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 6 ;
Fundstellen:
AiB 2000, 287
ZBVR 2001, 36
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 15.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 961b/99

Betriebsrat: Anspruch auf (Grund-) Schulung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.01.2000 - Aktenzeichen 3 Sa 511/98

DRsp Nr. 2002/3495

Betriebsrat: Anspruch auf (Grund-) Schulung

1. Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Art und Umfang des Betriebes zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. 2. Auch wenn dem Betriebsrat Fachbücher und Zeitschriften zur Verfügung stehen, muß die Gelegenheit gegeben werden, den notwendigen Stoff in einem Seminar im Gespräch mit fachkundigen Referenten und ggf. den anderen Teilnehmern zu erarbeiten. Der dabei mögliche Erfahrungsaustausch läßt sich nicht durch das Lesen von Fachliteratur ersetzen.

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 6 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche der Klägerin für 2 Tage, an denen die Klägerin an einer Schulungsveranstaltung teilgenommen hat.