LAG Düsseldorf - Beschluss vom 21.02.1997 10 TaBV 95/96
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 1 ; BGB § 670 ;
Fundstellen:
AiB 1997, 535
DB 1997, 1339
LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 54
NZA-RR 1997, 383
ZBVR 1999, 17
Vorinstanzen:
ArbG Mönchengladbach, vom 06.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 18/96
Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die dem Betriebsratsvorsitzenden aus einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zwischen ihm und der Betriebsratssekretärin erwachsen sind
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.1997 - Aktenzeichen 10 TaBV 95/96
DRsp Nr. 2001/14430
Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die dem Betriebsratsvorsitzenden aus einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zwischen ihm und der Betriebsratssekretärin erwachsen sind
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