I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die vom Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats angeordnete Umsetzung von Arbeitnehmern von der Tätigkeit als Fernverkehrskraftfahrer im Trampverkehr in Doppelbesatzung auf einen Arbeitsplatz im Linienverkehr eine Versetzung ist und/oder gegen eine Betriebsvereinbarung vom 01.07.1992 und/oder das sich aus §
Der Arbeitgeber betreibt eine Lebensmittelfachspedition mit 21 Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland. Antragsteller ist. der für die Hauptniederlassung und die Zentralverwaltung in V gebildete Betriebsrat.
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