Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung.
Der zur Zeit der Kündigung 43 Jahre alte Kläger war seit September 1985 bei der Beklagten und Revisionsklägerin (erstinstanzlich Beklagte zu 1) angestellt. Er war eingesetzt im sog. Rentenhandel, d.h. im Verkauf bzw. Ankauf festverzinslicher Wertpapiere.
Bei der Beklagten handelt es sich um das deutsche Tochterunternehmen einer US-amerikanischen Brokerfirma S in New York. Diese unterhält in London eine Niederlassung, die erstinstanzliche Beklagte zu 2).
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