Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 23.04.2013 -
Der Tenor wird wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 25.09.2012 zum 30.04.2013 nicht aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf den Hilfsantrag des Klägers wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 102.812,28 € brutto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger zu 62,5 %, die Beklagte zu 37,5 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 14,5 %, die Beklagte zu 85,5 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|