Die 1952 geborene Klägerin war seit dem 17. August 1970 als Sachbearbeiterin bei den US-Stationierungsstreitkräften in der Dienststelle "Brigade", P, beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand kraft einzelvertraglicher Bezugnahme der Tarifvertrag für Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVAL II) Anwendung. Die Klägerin erhielt eine Vergütung nach der VergGr. C 7.
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